Hallo,
im Zusammenhang mit der direkten Übernahme von Bestellungen aus dem Siquandoshop in die X1 Auftragsverwaltung wurde bei der Umsetzung ein Mango offensichtlich.
Der Siquando-Pro Shop besitzt keine Einzeldatenaufzeichnung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen nach GoBD bei der Bestellverwaltung bzw. Rechnungsstellung.
Das kann ein Problem darstellen, muss es aber nicht.
Um es mal genau zu erklären.
Nach den deutschen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) müssen seit 1999, damals hieß es noch GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) oder kurz gesagt - Gib dem Prüfer deine Unterlagen) alle umsatzrelevanten Vorgänge als Einzeldatenaufzeichnung gespeichert werden. Dabei sind für jede Position unter anderem der VK-Preis ohne Rabatt und der rabattierte VK mit Einzelausweisung der Rabatte und MwSt. Berechnung pro Position zur Nachprüfung vorzuhalten.
Der Siquandoshop bzw. die Siquandorechnung beinhaltet diese wichtigen Informationen nicht.
Es wird lediglich ausgewiesen der Gesamtpreis Netto, der Gesamtpreis Brutto, der Gesamtrabatt und die Summe der jeweiligen MwSt.
Die einzelnen Rechnungspositionen werden nur mit ihrem Basispreis in der Rechnungszuordnung gespeichert.
Folglich fehlt für den Steuerprüfer jegliche Nachprüfbarkeit der MwSt.-Berechnung, was im steuerrechtlichen Sinne einen erheblichen Mangel darstellt.
Was das bedeutet, will ich hier nicht weiter ausführen.
Fazit und Abhilfe:
Wer nur die Rechnungen aus dem Siquandoshop für seine Buchführung einsetzt, sollte in seinem Shop nur Artikel mit dem gleichen MwSt.-Satz verwenden und keine Rabatte ermöglichen (weder Gutscheine, noch Kundenrabatte)
Nur dann ist die Nachprüfbarkeit nach GoBD möglich und auch nur dann, wenn der Prüfer ein gewisses Wohlwollen und Toleranz diesbezüglich mitbringt, denn es fehlen nach wie die besagten Details bei der Einzeldatenaufzeichnung.
Wem das zu viele "wenn´s und aber" sind, ist mit einer richtige Auftragsverwaltung als Ergänzung für die Rechnungsstellung für den Siquando-Shop gut beraten. Diese muß jedoch bei der Übernahme der Auftrage aus dem Siquandoshop für jeden einzelnen Buchungsdatensätze die Berechnung nachvollziehen und im Sinne der Gesetzgebung in der Auftragsdatenbank speichern.
Viele Grüße
Andreas